Verlängerung des GEMA-Rahmenvertrags für Mitglieder
Übermittlung der notwendigen Kontaktdaten Ihres Betriebes an die GEMA bis zum 03.03.2023
Eine Vertragsaktualisierung seitens der GEMA macht es ab Jahresbeginn zwingend erforderlich, die Kontaktdaten unserer Mitgliedsbetriebe der GEMA zu übermitteln. Nur so bleibt der Anspruch auf die Vergünstigungen des Rahmenvertrages für die Mitgliedsbetriebe auch weiterhin erhalten.
Zur Übermittlung der Daten brauchen wir allerdings Ihre schriftliche Zustimmung. Deshalb bittet der Deutsche Sauna-Bund seine Mitglieder das Formular bis zum 06.03.2023 auszufüllen, wenn Sie die 20 Prozent Ermäßigung erhalten möchten.
Um Ihre Daten jetzt noch einzureichen, klicke Sie hier