herzlich willkommen beim deutschen sauna-bund!

Der Deutsche Sauna-Bund e.V. ist der weltgrößte Verband der Saunabranche. Er verfolgt das satzungsgemäße Ziel, den Gedanken des Saunabades in Deutschland zu verbreiten und alle Mitglieder des Verbandes zu beraten und sie mit seinem Dienstleistungsangebot zu unterstützen.

Das Dienstleistungsangebot umfasst unter anderem das Qualitätssystem, einen marketingwirksamen Wettbewerbsvorteil für Saunabäder, das Branchenmagazin SAUNA FOKUS und die Akademie für Aus- und Fortbildung.

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News

termine 2024/2025

Selbstbestimmungsgesetz / Eintritt in geschlechtsspezifische Bereiche

Seit dem 01.11.2024 wirkt sich das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) aus. Danach kann beim Standesamt der Eintrag des Geschlechts, unabhängig vom biologischen Geschlecht, geändert werden.

Dieses führt aber nicht zu einem anderen Zutrittsrecht in geschlechtsspezifische Bereiche wie zum Beispiel an Tagen für Frauensaunen, an denen ausschließlich weibliche Personen zugelassen sind. Der Deutsche Sauna-Bund weist darauf hin, dass zum Eintritt insbesondere in die Frauensauna nach wie vor nur Personen berechtigt sind, deren primäre Geschlechtsmerkmale weiblich sind.

Im Folgenden empfehlen wir deshalb eine Orientierung an folgendem Vorgehen …

… an der Kasse:

  • Bitte achten Sie wie immer auf das Erscheinungsbild. Zur Orientierung: Wie wird die Person vom Geschlecht her wahrgenommen?
  • Bei Zweifeln empfiehlt sich eine höfliche Nachfrage und Bitte um den Nachweis des Geschlechtseintrages. Achtung: Den Geschlechtseintrag finden Sie im Reisepass oder in einem Auszug aus dem Personenstandsregister.
  • Lässt sich der Zutritt nicht eindeutig klären, suchen Sie bitte wie bisher den Dialog mit dem Gast und weisen auf die Zutrittsbedingungen hin.

… in geschlechtsspezifischen Bereichen wie zum Beispiel der Frauensauna:

  • Sollte es in der Saunaanlage Hinweise darauf geben, dass ein unberechtigter Zutritt geschehen ist, so sind die Mitarbeitenden nach wie vor verpflichtet, diesen Hinweisen nachzugehen und gegebenenfalls vom Hausrecht Gebrauch zu machen. Dabei ist auf die Möglichkeit der Nutzung des gemeinschaftlichen Saunabadens hinzuweisen. Das Eintrittsentgelt sollte erstattet werden.
  • Die Person kann freiwillig ihr primäres Geschlechtsmerkmal nachweisen, um Missverständnisse auszuräumen. Dazu wird sie aber vom Personal nicht ausdrücklich aufgefordert.
  • Kommt der Gast der Bitte, den Saunabereich zu verlassen, nicht nach, ist, wenn möglich, die Sauna- oder Badleitung hinzuziehen. Als letztes Mittel ist die Polizei zwecks Durchsetzung des Hausrechts einzubeziehen. Gegebenenfalls ist ein Hausverbot zu verhängen.

Der Deutsche Sauna-Bund empfiehlt eine höfliche und pragmatische Vorgehensweise und geht davon aus, dass es nicht zu einer Häufung von unberechtigten Zutritten aufgrund des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) kommen wird.

Es ist uns wichtig, dass alle Menschen unabhängig vom Geschlecht die Vorteile des gesundheitsfördernden Saunabadens im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nutzen können.

Der Text steht hier als PDF zum Download bereit