herzlich willkommen beim deutschen sauna-bund!

Der Deutsche Sauna-Bund e.V. ist der weltgrößte Verband der Saunabranche. Er verfolgt das satzungsgemäße Ziel, den Gedanken des Saunabades in Deutschland zu verbreiten und alle Mitglieder des Verbandes zu beraten und sie mit seinem Dienstleistungsangebot zu unterstützen.

Das Dienstleistungsangebot umfasst unter anderem das Qualitätssystem, einen marketingwirksamen Wettbewerbsvorteil für Saunabäder, das Branchenmagazin SAUNA FOKUS und die Akademie für Aus- und Fortbildung.

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Sonnenstudios - wo ist der Betrieb erlaubt?

aktualisiert am 19.01.2021

Von den derzeitigen befristeten Maßnahmen - eine Art zweiter Lockdown - sind auch wieder Saunaanlagen, Thermen, Schwimm- und Spaßbäder betroffen. Angeordnet wurde deren Schließung vom 2. November bis zum 30. November, die noch einmal bis zum 20. Dezember verlängert wurde. Ab dem 15.12.2020 wurde auch die Schließung von Sonnenstudios in allen Bundesländern verordnet, erstmalig bis zum 10.01.2021, zuletzt am 19.01.2021 bis zum 14.02.2021 verlängert. Hier finden Sie eine Tabelle mit den aktuellen Bestimmungen. Es wird empfohlen, im Zweifelsfall beim örtlichen Ordnungsamt anzufragen.

Sie haben abweichende Informationen oder kennen die Sonderregelungen Ihrer Stadt? Schreiben Sie uns!

Baden-Württemberg
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Sonnenstudios müssen gem. § 1 d Abs. 1 schließen. Eine Übersicht aller geschlossen und offenen Einrichtungen findet sich hier.

Alle Informationen zum Nachlesen in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. (gültig vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021)

Bayern
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Nach § 12 (Handel/ Dienstleistungsbetriebe/Märkte) Abs. 2 sind auch Solarien zu schließen.

Alle Informationen zum Nachlesen in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
(gültig vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021)

Berlin
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Solarien sind zu schließen nach § 17.

Alle Informationen zum Nachlesen in der Infektionsschutzverordnung.
(gültig vom 22.12.2020 bis zum 31.01.2021) 

Brandenburg
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Solarien sind für den Publikumsverkehr zu schließen.

Alle Informationen zum Nachlesen in der Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen unter § 22 Nr. 9.
(gültig vom 08.01.2021 bis zum 31.01.2021).

Bremen
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Bis zum 31. Januar 2021 werden Solarien für den Publikumsbetrieb geschlossen.

Alle Informationen zum Nachlesen in der  Coronaschutzverordnung  in § 4 Abs. 2 Nr. 5.
(gültig vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021)

Hamburg
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Die vorübergehende Schließung von Einrichtungen mit Publikumsverkehr wird angeordnet, Sonnenstudios zählen dazu.

Alle Informationen zum Nachlesen in der Coronaschutzverordnung  unter § 4 b Abs. 1 Nr. 25.
(gültig vom 08.01.2021 bis zum 31.01.2021) 

Hessen
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Sonnenstudios sind nach § 6 Abs. 2 der  Coronaverordnung zu schließen.

Alle Informationen zum Nachlesen in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
(gültig vom 01.12.2020 bis zum 31.01.2021)

Mecklenburg-Vorpommern
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Sonnenstudios sind für den Publikumsverkehr zu schließen.

Alle Informationen zum Nachlesen in der Coronaschutzverordnung in § 2 Abs. 3.
(gültig vom 19.12.2020 bis zum 31.01.2021) 

Niedersachsen
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Solarien sind für den Publikumsverkehr und Besuche geschlossen.

Alle Informationen zum Nachlesen in der Coronaschutzverordnung  unter § 10 Abs. 1 Nr. 8.
(gültig vom 08.01.2021 bis zum 31.01.2021) 

Nordrhein-Westfalen
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Sonnenstudios sind nach § 10 Abs. 1 Nr .1 der Coronaschutzverordnung zu schließen.

Alle Informationen zum Nachlesen in der Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen. (gültig vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021)

Rheinland-Pfalz
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Sonnenstudios sind zu schließen nach § 6 Abs. 3.

Alle Informationen zum Nachlesen in der aktuellen Coronaverordnung.
(gültig vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021)

Saarland
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Solarien sind nach § 7 zu schließen.

Alle Informationen zum Nachlesen in der Coronaschutzverordnung.
(gültig vom 11.01.2021 bis zum 24.01.2021)

Sachsen
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Solarien sind nach § 4 zu schließen.

Alle Informationen zum Nachlesen in der Coronaschutzverordnung.
(gültig vom 11.01.21 bis zum 07.02.2021)

Sachsen-Anhalt
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Sonnenstudios sind zu schließen.

Alle Informationen zum Nachlesen in der Corona Eindämmungsverordnung unter § 7 Abs. 4.
(gültig vom 16.10.2020 bis zum 31.01.2021) 

Schleswig-Holstein
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Sonnenstudios sind für den Publikumsverkehr zu schließen; § 10 Abs. 1 Nr. 6.

Alle Informationen zum Nachlesen in der Coronaschutzverordnung (gültig vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021)

Thüringen
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Solarien sind nach § 8 zu schließen.

Alle Informationen zum Nachlesen in der Coronasonderschutzverordnung (gültig vom 15.12.2020 bis zum 31.01.2021).

Ihre Ansprechpartner:innen

Rolf-A. Pieper

  • Geschäftsführer Deutscher Sauna-Bund
  • Leitung Aus- und Weiterbildung
  • Leitung Zertifizierungsstelle UVSV

Ihre Ansprechpartner:innen

Ulrike Martmann

  • Aus- und Weiterbildung
  • Mitgliederbetreuung
  • stellv. Leiterin Zertifizierungsstelle UVSV

0521/966 79-11
u.martmann@sauna-bund.de

Ihre Ansprechpartner:innen

Jennifer Jaekel

  • Marketing
  • Projektmanagement
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Redaktion/ Anzeigen/ Produktion
  • SAUNA FOKUS 

0521/966 79-22
jjaekel@sauna-bund.de

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