Verminderte Personalkapazität (Schichtbetrieb/ Kurzarbeit)
Geringere Besucherzahlen und eine niedrige Auslastung können ein Weiterführen der Kurzarbeit auch nach der Wiederinbetriebnahme erforderlich machen. Im Idealfall beziehen Sie Ihre Mitarbeiter in die Planung und Umsetzung mit ein.
Eine Aufteilung der Belegschaft in zwei Arbeitsgruppen, die nie zeitgleich in der Anlage sind, kann zusätzliche Planungssicherheit geben. Sollte ein Corona-Verdachtsfall in einer der beiden Arbeitsgruppen auftreten, so müssen nur 50% Ihrer Mitarbeiter in Quarantäne geschickt werden.
Arbeitsschutz
Die Bundesregierung empfiehlt einen neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 mit folgenden Eckpunkten:
1. Arbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden!
Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird.
2. Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten!
Eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die not-wendigen Schutzmaßnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und unterstützen bei der Unterweisung. Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, ggf. telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an.
3. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten - in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.
4. Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum reduziert.
5. Niemals krank zur Arbeit!
Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.
6. Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direktem Kontakt sicherstellen!
Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt.
7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!
Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender werden vom Arbeitgeber bereitgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer "Nies-/Hustetikette" bei der Arbeit wird besonders geachtet!
8. Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
Viele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt ermöglicht individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste können hier besprochen wer-den. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, ergreift er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen.
9. Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!
Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.
10. Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz "Gesundheit geht vor!"
Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftigten. Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hin-weise werden verständlich erklärt und ggf. erprobt und eingeübt.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Vermeidung von Ansteckung
Das Robert Koch-Institut hat allgemeine Handlungsempfehlungen zur Risikobewertung und Durchführung von Veranstaltungen zusammengefasst.
Für öffentliche Saunaanlagen gelten die gleichen Rahmenbedingungen bezüglich der Infektionsrisiken und der Schutzmaßnahmen wie für andere Einrichtungen des öffentlichen Raumes auch. Allerdings gilt für die gesundheitliche Verträglichkeit des Saunabadens der Grundsatz, dass die Saunaanwendung mit einer fiebrigen Erkältungskrankheit zu unterlassen ist. Dies ist allgemein bekannt. Wenn der Grundsatz beachtet wird, könnten öffentliche Saunaanlagen eine abweichende Situation, z.B. vom öffentlichen Nahverkehr, haben. Die Abstandsregeln und die persönlichen Schutzmaßnahmen sind besonders in Bezug auf Stammgäste konsequent anzuwenden. Eine „herzliche Distanz“ ist geboten. Für das Personal sind gesondert Desinfektionsmittel bereitzustellen.
Krankheitsfall
Seit dem 01. Februar 2020 gilt das Coronavirus als meldepflichtige Erkrankung. Seit Mitte März wird das Virus von der WHO als Pandemie eingestuft. Treten bei Mitarbeitern oder Gästen eindeutige Symptome auf, sollten Sie direkt das zuständige Gesundheitsamt informieren. Dieses leitet weitere Schritte und Verhaltensweisen ein.
Insbesondere Informationen zur Schließung, zu aktuellen politischen Entscheidungen und Anordnungen, zu Gutscheinen und Saisonkarten und selbstverständlich zur Wiedereröffnung der Saunaanlage sollten über sämtliche Kanäle und zeit-nah kommuniziert werden. Regelmäßige Presseinformationen und Updates auf der badeigenen Webseite sind ratsam.
In der Saunaanlage und in sämtlichen Servicebereichen schaffen ausführliche und grafisch aufgearbeitete Informationen ein Gefühl der Sicherheit und Transparenz bei Ihren Gästen. Weisen Sie auf Ihre umfangreichen Maßnahmen hin und animieren Sie Ihre Gäste sich durch Einhaltung der Abstandsregelungen und Hygienevorschriften solidarisch zu zeigen.