herzlich willkommen beim deutschen sauna-bund!

Der Deutsche Sauna-Bund e.V. ist der weltgrößte Verband der Saunabranche. Er verfolgt das satzungsgemäße Ziel, den Gedanken des Saunabades in Deutschland zu verbreiten und alle Mitglieder des Verbandes zu beraten und sie mit seinem Dienstleistungsangebot zu unterstützen.

Das Dienstleistungsangebot umfasst unter anderem das Qualitätssystem, einen marketingwirksamen Wettbewerbsvorteil für Saunabäder, das Branchenmagazin SAUNA FOKUS und die Akademie für Aus- und Fortbildung.

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termine 2024

HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
für die Wiederaufnahme des Betriebes

zuletzt aktualisiert 19.04.2021

Die vorliegenden Handlungsempfehlungen sollen die Mitgliedsbetriebe und Ihre Mitarbeiter auf die Herausforderungen der Wiederinbetriebnahme vorbereiten - sobald diese möglich ist. Sie werden fortlaufend erweitert und aktualisiert. Im Fokus steht dabei die praktische Umsetzung der Wiederinbetriebnahme. Sie sind herzlich eingeladen, sich mit Fragen und Anregungen an den Verband zu wenden und die Erweiterung der Informationen mitzugestalten. Kontaktieren Sie uns!

Diese Handlungsempfehlungen sind gemeinsam mit Branchenexperten und durch Gespräche mit Mitgliedsbetrieben des Deutschen Sauna-Bundes entstanden. Wir danken allen Mitwirkenden für Ihre Unterstützung und Solidarität.

Ein PDF der Handlungsempfehlungen finden Sie im internen Mitgliederbereich.

  • SAUNEN ÖFFNEN!

    Saunaräume bieten aufgrund der hohen Lufttemperatur eine thermische Desinfektion. Die Temperatur der Sauna kann zu einer Verminderung der Virusbelastung führen. Warmlufträume bieten diesen Vorteil nicht.

    Die täglichen umfassenden Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in den Betriebsräumen und Badeeinrichtungen stehen außerdem einer ungehemmten Virusverbreitung in gewissem Maße entgegen.

    Regelmäßiges Saunabaden kann vorbeugend helfen, nicht an Erkältungen oder banalen Infekten zu erkranken. Dies bestätigte die letzte repräsentative Saunabesucher-Befragung des Deutschen Sauna-Bundes: 78 Prozent der mehr als 20.000 Befragten gaben an, völlig oder fast frei von Infekten zu sein. Ein starkes Immunsystem dank Sauna trägt maßgeblich dazu bei.  Als Wirkungswege konnten eine bessere Durchblutung von Haut und Schleimhäuten, eine Stimulation unspezifischer Abwehrvorgänge im Blut (an der spezifischen Immunität gegen spezielle Erreger tut sich nichts), eine Stabilisierung des vegetativen Nervensystems und eine bessere Bewältigung freier Radikale nachgewiesen werden. Örtliche Abwehrmechanismen wie das so genannte Immunglobulin A oder die Aktivität der Flimmerzellen werden ebenfalls angeregt. Zusammengefasst: Sauna ist gut zur Vorbeugung von Infekten.

    Die genannten Argumente sprechen für die Wiederinbetriebnahme öffentlicher Saunaanlagen. Dem gegenüber stehen die vom Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen angeführten Argumente. Hier werden u. a. der physische Nahkontakt in Umkleidekabinen und Duschen,  häufig wechselnde Begegnungen, die intensivere Atmung und indirekte Kontakte über die Berührung derselben Oberflächen genannt.

    Die hier veröffentlichten Handlungsempfehlungen sollen Wege aufzeigen, wie unter Berücksichtigung der herausfordernden Situation  dennoch stückweise die öffentlichen Saunaanlagen wieder in Betrieb genommen werden könnten. Insbesondere die strikte Durchsetzung von Abstands- und Hygieneregeln durch Badegäste und Mitarbeiter stellen vergleichbar gute Voraussetzungen dar, um unter angepasstem Nutzerverhalten Saunaanlagen und Schwimmbäder wieder in Betrieb zu nehmen.

  • Schwitzräume

    Saunaräume

    Während der Fußboden eines Saunaraumes etwa 10.000 Koloniebildende Einheiten (KBE) hat, sind es auf der mittleren Bank 2.300 KBE und auf der oberen Bank noch etwa 120 KBE. Die Temperatur der Sauna mit einer Deckentemperatur von 90 Grad Celsius kann also zu einer Verminderung der Bakterienbelastung und auch sehr wahrscheinlich der Virusbelastung führen. Für einen Verdünnungseffekt in der Raumluft ist es sehr förderlich, den Luftwechsel zu erhöhen. Die mechanische Unterstützung sollte also auf höchster Stufe laufen.  Bei Vorhandensein von mehreren Schwitzräumen ist zu prüfen, ob der Vorteil der thermischen Desinfektion nicht für mehrere Räume genutzt werden kann.

    Warmlufträume

    Warmlufträume (Regelklima in der Badezone: 50 – 60 Grad Celsius; 50 % relative Luftfeuchte) bieten auf Grund der geringen Raumtemperaturen nicht den Vorteil der thermischen Desinfektion. Wenn die Raumtemperatur auf zum Beispiel 70 Grad Celsius im Bereich der Bade Zone angehoben wird, ist es unbedingt erforderlich, die Luftfeuchtigkeit im Raum abzusenken.

    Dampfraum

    Für den Betrieb eines Dampfraumes lassen sich folgende Hinweise geben: Nach einem Versuch der Universität von West Virginia / USA vermindert eine hohe Luftfeuchtigkeit das Infektionsrisiko per Tröpfchenübertragung bei Grippeviren. Die hohe Luftfeuchtigkeit hatte in dem Versuch keinen Einfluss auf die Zahl der verbreiteten Viren, aber die Infektiosität der Viren nahm mit der Höhe der  Luftfeuchtigkeit deutlich ab; besonders in den ersten 15 Minuten. Die  Ansteckungsrate wurde daher von den Forschern als verringert angesehen. Da im Dampfbad virusbelastete Tröpfchen aufgrund des im Raum vorhandenen Aerosols nicht so schnell zu Boden sinken können, ist das Abstandhalten der Badegäste sehr wichtig. Dazu wurde in anderen Untersuchungen beobachtet, dass sich eine solche mit Viren belastete Aerosolwolke noch längere Zeit in der Raumluft hält. Dagegen könnte eine effektive mechanisch gestützte Entlüftung des Dampfraumes wirken. Für den Dampfbadbetrieb ist also eine gute Be- und Entlüftung des Raumes wichtig. Ist diese Technik nicht vorhanden, ist von einer Inbetriebnahme des Dampfraumes abzusehen. Bei einer Inbetriebnahme ist darauf zu achten, dass separate Wasserleitungen in wasserführende Attraktionen (z.B. Brunnen oder Vernebler) einer Legionellenprophylaxe unterzogen werden.

    Kapazitätsbegrenzung

    Das Einhalten von Abstandsregeln ist auch in den Schwitzräumen wichtig. Grundsätzlich sollte nicht mehr als die Hälfte der gewohnten Kapazität genutzt werden. „Auch beim Aufguss sind als Abstand zwischen den Saunagästen 1,5 Meter zu gewährleisten. Ausnahmen können nur bei Personen gemacht werden, die in einem Haushalt leben.“ (Torsten Splanemann-Du Chesne, Satama Saunapark, Wendisch Rietz)

    Markierungen der zugelassen Sitzflächen unter Berücksichtigung der 1,5 Meter Abstand erleichtern die Durchsetzung. Es kann außerdem hilfreich sein, z.B. die mittlere oder die untere Saunabank komplett zu sperren. Auf das Unterlegen ausreichend großer Handtücher durch den Gast sollte besonders viel wert gelegt werden.

    Aufguss

    Saunaaufgüsse können mit Wedeln auf der Grundlage der „Richtlinien zur Durchführung von Saunaaufgüssen in öffentlichen Saunaanlagen“ (DGfdB R 26.30.04; Fassung Juni 2017) durchgeführt werden, sofern es die Coronaschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes erlaubt. Dabei sind insbesondere die Temperatur von 90 Grad Celsius unter der Raumdecke, die Aufgussdauer von maximal 12 Minuten sowie die Qualifikation des Aufgusspersonals zu beachten. Von großer Bedeutung ist zudem die unbedingte Wahrung der 1,5 Meter-Abstandsregelung beim Betreten und Verlassen des Schwitzraumes sowie während des Aufgusses mit Ausnahme von Personen eines Haushalts. Der Aufguss sollte unter Verzicht auf Sprechen durchgeführt werden. Nach dem Aufguss ist der Saunaraum gründlich zu lüften. Das Reichen von Beigaben hat sich an den Festlegungen für gastronomische Angebote in den Corona-Schutzverordnungen und Hygienevorgaben der Länder zu orientieren. In Zweifelsfragen ist der Kontakt mit den örtlichen Genehmigungsbehörden empfehlenswert.

  • Technik

    Elektrische Heizgeräte

    In den Edelstahl-Heizstäben befindet sich eine Spule aus Magnesiumoxid. Bei längerem Nichtbetrieb kann das Material Feuchtigkeit aus der Raumluft aufnehmen. Bei der Wiederinbetriebnahme kann folglich ein höherer Ableitstrom entstehen; der FI-Schutzschalter kann dadurch auslösen.

    Tipp: Den Schalter manuell deaktivieren und das Heizgerät unter Aufsicht 15 bis 20 Minuten „dennoch“ vorsichtig anfahren.

    Heizgeräte mit Gas

    Gründliche Überprüfung nach längerer Betriebspause. Dies gilt auch für die Ablufteinrichtungen, nicht selten brüten darin Vögel (z.B. Dohlen) unter-Bank-Heizsysteme/Rohre von Gasheizgeräten: Nach Austausch oder Schleifarbeiten der Banksysteme im Zuge der Revision darauf achten, dass keine Holzteile oder –späne auf den Heizgeräteteilen liegen bleiben. (Informationen von EOS Saunatechnik)

     

  • Funktionsbereiche

    „Viele Saunabetriebe können durch Ihre Größe und weitläufige Außengelände die Einhaltung von Abstandsregeln sicherstellen. Bereits die letzten Tage vor der Schließung hatten wir jede zweite Liege gesperrt, in der Sauna auf die Einhaltung von Abstände geachtet und auf die allgemeinen Hygieneregeln hingewiesen.“ (Thomas Maag,  HAGENBAD GmbH, Westfalenbad)

    Eingangsbereich

    Durch bauliche Maßnahmen und Markierungen auf dem Fußboden können Personal und Gäste gleichermaßen geschützt werden. Ähnlich wie im Kassenbereich von Geschäften, sollte auf Markierungen am Boden und Plexiglasscheiben als Spuckschutz gesetzt werden. Das Aufstellen von Desinfektionsmittelständern zeigt den Gästen, dass erweiterte Hygienische Maßnahmen getroffen werden und regt zudem zu einer gründlichen Handyhygiene an. Im besten Fall wird die Handdesinfektion bereits vor Betreten des Eingangsbereiches ermöglicht.

    Eine allgemeine Begrenzung der Besucherzahlen auf maximal 50% der Normalkapazität ist empfehlenswert, um Abstand zu gewährleisten. Gruppen von mehr als zwei Personen sollten keinen Eintritt erhalten. Ausgenommen sind Familien, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

    Service

    Auf Zusatzangebote wie Eisbrunnen, Obst- oder Teereichungen oder auch das Salzpeeling vor dem Dampfbad sollte verzichtet werden. Alle Angebote, die zu physischem Nahkontakt oder zum abwechselnden Berühren von Oberflächen oder Objekten anregen, sind vorrübergehend nicht empfehlenswert.


    Umkleidebereich

    Das Einhalten des Abstandsgebotes zwischen den Besuchern ist im Umkleidebereich besonders wichtig. Markierungen auf dem Boden, an Schränken und auf Bänken oder aber temporäre bauliche Maßnahmen können hier unterstützend wirken.

    Duschbereich

    Es ist zu empfehlen, in Sammelduschen einzelne Duschhähne außer Betrieb zu nehmen oder abzusperren, um die Abstandsvorschriften zu gewährleisten. Wie auch im Kassenbereich können zusätzliche Plexiglasscheiben einzelne Duschbereiche voneinander abgrenzen.

    Ruheräume

    Der Abstand zwischen Sitz- und Liegemöglichkeiten sollte auf 1,5 Meter vergrößert werden. Bänke können durch Klebeband entsprechend unterteilt werden. Decken und Kissen sind temporär zu entfernen. Die gemeinsame Benutzung ist aktuell un-angebracht. Auf das Unterlegen ausreichend großer Handtücher durch den Gast sollte besonders viel wert gelegt werden.

    Gastronomie

    Auch für Einrichtungen der Gastronomie ist das Einhalten von Abstandsregelungen ein wichtiger Faktor. Dies könnte zum Beispiel über eine Verringerung der An-zahl der Tische bzw. Sitzplätze vorgenommen werden.

    Bevorratung überprüfen

    In vielen gastronomischen Einrichtungen von Saunaanlagen mussten Lebensmittel und Getränke wegen der eingeschränkten Haltbarkeit verschenkt oder vernichtet werden. Die Gastronomie muss für eine Wiederinbetriebnahme vorbereitet werden.
    „Ich empfehle, die Vorräte zu überprüfen, da es bei Lockerung der Einschränkungen Engpässe geben wird. Artikel mit langer Haltbarkeit sollten aufgefrischt werden. Dies können Getränke, Gastronomiebedarf, Reinigungsmittel und Artikel des Sanitärbereiches sein.“ (Lutz Kühnlenz, Pelto Bad, Sohnstedt)

  • Kommunikation

    Die aktuelle Phase kann genutzt werden, um bestehende Kommunikationskanäle zu überprüfen und ggf. zu erweitern. Gerade in unsicheren Zeiten sind Ihre Gäste für aktuelle und verbindliche Informationen dankbar. Ein "Corona-Newsletter", ein temporärer Blog oder der Einblick in Ihre Anlage über soziale Netzwerke kann helfen, den Kontakt zu halten und wieder aufzubauen. Über diese Kanäle können Sie auch Fragen, Anregungen und Sorgen der Gäste aufnehmen oder Gutscheinaktionen bewerben. Insbesondere Informationen zur Wiederinbetriebnahme, zu relevanten politischen Entscheidungen und Anordnungen, zu Gutscheinen und Saisonkarten sollten über sämtliche Kanäle und zeitnah kommuniziert werden. Regelmäßige Presseinformationen und Updates auf der betriebseigenen Webseite sind ratsam. 

    In der Saunaanlage und in sämtlichen Servicebereichen schaffen ausführliche und grafisch aufgearbeitete Informationen ein Gefühl der Sicherheit und Transparenz bei Ihren Gästen. Weisen Sie auf Ihre getroffenen Maßnahmen hin und animieren Sie Ihre Gäste dazu, sich durch Einhaltung der Abstandsregelungen und Hygienevorschriften solidarisch zu zeigen. Infografiken und Hygienetipps auf Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch, und Arabisch finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

  • Personal

    Verminderte Personalkapazität (Schichtbetrieb/ Kurzarbeit)

    Geringere Besucherzahlen und eine niedrige Auslastung können ein Weiterführen der Kurzarbeit auch nach der Wiederinbetriebnahme erforderlich machen. Im Idealfall beziehen Sie Ihre Mitarbeiter in die Planung und Umsetzung mit ein.

    Eine Aufteilung der Belegschaft in zwei Arbeitsgruppen, die nie zeitgleich in der Anlage sind, kann zusätzliche Planungssicherheit geben. Sollte ein Corona-Verdachtsfall in einer der beiden Arbeitsgruppen auftreten, so müssen nur 50% Ihrer Mitarbeiter in Quarantäne geschickt werden.

    Arbeitsschutz

    Die Bundesregierung empfiehlt einen neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 mit folgenden Eckpunkten:

    1. Arbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden!
    Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird.

    2. Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten!
    Eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die not-wendigen Schutzmaßnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und unterstützen bei der Unterweisung. Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, ggf. telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an.

    3. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten - in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
    In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.

    4. Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
    Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum reduziert.

    5. Niemals krank zur Arbeit!
    Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.

    6. Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direktem Kontakt sicherstellen!
    Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt.

    7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!
    Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender werden vom Arbeitgeber bereitgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer "Nies-/Hustetikette" bei der Arbeit wird besonders geachtet!

    8. Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
    Viele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt ermöglicht individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste können hier besprochen wer-den. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, ergreift er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen.

    9. Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!
    Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.

    10. Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz "Gesundheit geht vor!"
    Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftigten. Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hin-weise werden verständlich erklärt und ggf. erprobt und eingeübt.

    Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

     

    Vermeidung von Ansteckung
    Das Robert Koch-Institut hat allgemeine Handlungsempfehlungen zur Risikobewertung und Durchführung von Veranstaltungen zusammengefasst.
    Für öffentliche Saunaanlagen gelten die gleichen Rahmenbedingungen bezüglich der Infektionsrisiken und der Schutzmaßnahmen wie für andere Einrichtungen des öffentlichen Raumes auch. Allerdings gilt für die gesundheitliche Verträglichkeit des Saunabadens der Grundsatz, dass die Saunaanwendung mit einer fiebrigen Erkältungskrankheit zu unterlassen ist. Dies ist allgemein bekannt. Wenn der Grundsatz beachtet wird, könnten öffentliche Saunaanlagen eine abweichende Situation, z.B. vom öffentlichen Nahverkehr, haben. Die Abstandsregeln und die persönlichen Schutzmaßnahmen sind besonders in Bezug auf Stammgäste konsequent anzuwenden. Eine „herzliche Distanz“ ist geboten. Für das Personal sind gesondert Desinfektionsmittel bereitzustellen.

    Krankheitsfall
    Seit dem 01. Februar 2020 gilt das Coronavirus als meldepflichtige Erkrankung. Seit Mitte März wird das Virus von der WHO als Pandemie eingestuft. Treten bei Mitarbeitern oder Gästen eindeutige Symptome auf, sollten Sie direkt das zuständige Gesundheitsamt informieren. Dieses leitet weitere Schritte und Verhaltensweisen ein.
    Insbesondere Informationen zur Schließung, zu aktuellen politischen Entscheidungen und Anordnungen, zu Gutscheinen und Saisonkarten und selbstverständlich zur Wiedereröffnung der Saunaanlage sollten über sämtliche Kanäle und zeit-nah kommuniziert werden. Regelmäßige Presseinformationen und Updates auf der badeigenen Webseite sind ratsam.

    In der Saunaanlage und in sämtlichen Servicebereichen schaffen ausführliche und grafisch aufgearbeitete Informationen ein Gefühl der Sicherheit und Transparenz bei Ihren Gästen. Weisen Sie auf Ihre umfangreichen Maßnahmen hin und animieren Sie Ihre Gäste sich durch Einhaltung der Abstandsregelungen und Hygienevorschriften solidarisch zu zeigen.

  • Hygienemaßnahmen

    Saunaanlagen und Schwimmbäder unterliegen ohnehin besonders hohen Hygieneregelungen. Dennoch sollte das Intervall der Zwischenreinigungen bei einer Wiederinbetriebnahme vorerst erhöht werden. Zudem sollten Oberflächen, Handläufe, Türgriffe, Schlüssel(-bänder) und z.B. Knöpfe an Automaten regelmäßig desinfiziert werden. Wenn möglich, sollten Türen offen stehen um eine Berührung durch Gäste zu vermeiden.

    Legionellenprophylaxe

    Bei längerem Stillstand besteht die Möglichkeit, dass sich Legionellen in Rohrleitungssystemen entwickeln können. Legionellen (Bakterien) sind Bestandteile der Mikroflora von Wasser. Die Inhalation von kontaminierten Aerosolen kann leichte bis schwere Erkrankungen hervorrufen. Auch Lungenentzündungen sind denkbar. Folgende Maßnahmen gegen die Bildung von Legionellen werden empfohlen: Desinfektion und Entkalkung von Duschköpfen/Perlatoren; thermische Desinfektion (>70°C/3min) des Wasserleitungsnetzes, Einsatz von Chlordioxid-Bereitstellungsanlagen. Bei Kontamination ist das Gesundheitsamt zu informieren. Informationen: VDI/DVGW 6023 „Hygiene in Trinkwasseranlagen“; DVGW-Arbeitsblatt W551.

  • Dienstleistungen

    Für Dienstleistungen, die Körperkontakt erfordern wie z.B. Massagen und Kosmetikbehandlungen, gibt es spezielle Hygiene- und Infektionsschutzstandards in den Coronaschutzverordnungen der Bundesländer. Diese sind auf die Dienstleistungs-bereiche Massage und Kosmetik in den Saunaanlagen zu übertragen.  

Ihre Ansprechpartner:innen

Martin Niederstein

  • Geschäftsführer
  • Leiter der Zertifizierungsstelle UVSV und der
    Akademie für Aus-und Fortbildung im Badewesen
    des Deutschen Sauna-Bundes e.V.
  • Chefredakteur Sauna Fokus
  • Markt und Besucherbefragungen
  • Betriebsberatung

0521/966 79-0
info@sauna-bund.de

Ihre Ansprechpartner:innen

Ulrike Martmann

  • Aus- und Weiterbildung
  • Mitgliederbetreuung
  • stellv. Leiterin Zertifizierungsstelle UVSV

0521/966 79-11
u.martmann@sauna-bund.de

Ihre Ansprechpartner:innen

Jennifer Jaekel

  • Marketing
  • Projektmanagement
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Redaktion/ Anzeigen/ Produktion
  • SAUNA FOKUS 

0521/966 79-22
j.jaekel@sauna-bund.de

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Ein PDF der Handlungsempfehlungen finden Sie im internen Mitgliederbereich.

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