
Einspruchsverfahren Aufgussrichtlinien DGfdB R 26.30.04
Überarbeitung der Aufgussrichtlinie als Blaudruck verabschiedet.
Im Rahmen der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen am 14. Mai verabschiedete in Grünwald der Ausschuss Saunabetrieb des Deutschen Sauna-Bundes die überarbeitete Entwurfsfassung der DGfdB R 26.30.04 „Richtlinien zur Durchführung von Saunaaufgüssen in öffentlichen Saunaanlagen“. Die Einspruchsfrist endet am 01. August.
Gesundheitsfördernde Aufgussstandards im Saunabetrieb
Professionell durchgeführte Aufgüsse stellen ein zentrales Element für die Attraktivität öffentlicher Saunaanlagen dar. Sie dienen als wichtiges Instrument sowohl der Kundenbindung als auch der Gewinnung neuer Gäste. Die Richtlinie definiert einheitliche Anforderungen, um einen gesundheitlich unbedenklichen, sicheren und hygienischen Ablauf für Besucher/-innen und Personal zu gewährleisten. Dies umfasst unter anderem Vorgaben zur Ausstattung und Qualifikation des Aufgusspersonals sowie zu den organisatorischen Abläufen.
Angepasste Richtwerte für die Aufgusswassermenge
Der überarbeitete Richtlinienentwurf berücksichtigt die zunehmende bauliche Vielfalt und Größe moderner Saunakabinen sowie die im Laufe der Zeit veränderten Gästeerwartungen. Der bisherige Richtwert von 20 bis 30 g Aufgusswasser pro Kubikmeter Raumvolumen kann künftig flexibler gehandhabt werden. Unter Berücksichtigung von Feldversuchen und Befragung von Probanden besteht nun die Möglichkeit, die Aufgusswassermenge abhängig von der baulichen Gestaltung des Saunaraums auf bis zu 60 g pro m³ anzuheben, sofern diese hier zuvor hinsichtlich einer Gesundheitsverträglichkeit erprobt wurde.
Weitere Anpassungen und Ergänzungen
Zur Prävention von gesundheitlichen Risiken durch übermäßige Hitzeeinwirkung enthält die Richtlinie Empfehlungen zur Zutrittsregelung zu Aufgüssen. Zudem wurde der Anwendungsbereich um die Definition zusätzlicher Aufgussarten erweitert. Darüber hinaus wurde der Umgang mit Eiskugeln in Verbindung mit ätherischen Ölen geregelt.
Einspruchsverfahren
Einsprüche können ausschließlich auf dem vorgegebenen Formblatt unter der E-Mail-Adresse regelwerk@sauna-bund.de bis zum 01. August eingereicht werden. Aus organisatorischen Gründen wird darum gebeten, den Dokumentennamen des vorgenommenen Einspruchs mit dem Namen der/des Einsprechenden zu versehen.