Nachtrag: Foto- und Videoaufnahmen durch Gäste
Der Deutsche Sauna-Bund e. V. begrüßt und unterstützt ausdrücklich die jüngst öffentlich gewordene Forderung nach einer Nachbesserung des § 201a StGB, wie sie aktuell auch auf politischer Ebene diskutiert wird. Die öffentliche Debatte zeigt, dass der bestehende strafrechtliche Rahmen den Schutz der Intim- und Privatsphäre in sensiblen Bereichen wie Saunen, Wellness- und Badeanlagen weiterhin nicht zuverlässig gewährleistet.
Aus Sicht des Verbandes ist eine gesetzliche Präzisierung und Verschärfung dringend erforderlich, um heimliche Foto- und Videoaufnahmen unbekleideter Personen eindeutig unter Strafe zu stellen und bestehende Auslegungs- und Graubereiche zu beseitigen. Nur so kann sowohl den berechtigten Schutzinteressen der Gäste als auch dem Bedürfnis der Betreiber nach klaren, rechtssicheren Handlungsmöglichkeiten Rechnung getragen werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Sauna-Bund e. V. Kontakt zu den zuständigen Ministerien aufgenommen, um sich der laufenden Initiative offiziell anzuschließen und den Gesetzgebungsprozess aktiv zu unterstützen. Ziel ist es, gemeinsam einen wirksamen und zeitgemäßen Schutz der Intimsphäre in Sauna- und Badeanlagen sicherzustellen.


