SCHLIESSUNG VON SAUNABETRIEBEN IN NIEDERSACHSEN GEKIPP
OBERVERWALTUNGSGERICHT SETZT SCHLIESSUNG VON SAUNABETRIEBEN BEI INZIDENZSTUFE 2 VORLÄUFIG AUSSER VOLLZUG
Nach einem Antrag eines Verbandsmitgliedes setzte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht durch einen Eilbeschluss, die in der Corona-Verordnung angeordnete Schließung von öffentlichen Saunaanlagen bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 vorläufig außer Vollzug.
Das Gericht sah...