Der Deutsche Sauna-Bund e.V. ist der weltgrößte Verband der Saunabranche. Er verfolgt das satzungsgemäße Ziel, den Gedanken des Saunabades in Deutschland zu verbreiten und alle Mitglieder des Verbandes zu beraten und sie mit seinem Dienstleistungsangebot zu unterstützen.
Das Dienstleistungsangebot umfasst unter anderem das Qualitätssystem, einen marketingwirksamen Wettbewerbsvorteil für Saunabäder, das Branchenmagazin SAUNA FOKUS und die Akademie für Aus- und Fortbildung.
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Das Qualitätssiegel des Deutschen Sauna-Bundes wurde im Jahr 2000 ins Leben gerufen. Von Anfang an dabei war Spitzner als langjähriger Hersteller von Saunaaufgussmitteln. Selbstverständlich tragen alle Saunaaufgüsse von Spitzner das Qualitätssiegel des Deutschen Sauna-Bundes.
Der immer größer und unübersichtlicher werdende Markt für Aufgussmittel und Duftstoffe bietet heute Produkte aller Qualitäts- und Preiskategorien. Auch ist eine Zunahme von stark parfümierten und synthetischen Kompositionen zu verzeichnen. Deshalb ist es aufgrund oft fehlender oder mangelhafter Inhalts- und Dosierangaben schwer, das richtige Produkt zu finden. Aus diesem Grund hat der Deutsche Sauna-Bund in Zusammenarbeit mit Duftstoffexperten und Aufgussmittelherstellern ein Qualitätszeichen entwickelt.
Produkte, die das Qualitätszeichen tragen, erfüllen folgende Anforderungen:
Die Produkte mit dem Qualitätszeichen werden von einem unabhängigen Institut analysiert und zertifiziert. Ausschließlich natürliche oder naturidentische Duftstoffe sind zugelassen. Natürliche Duftstoffe werden direkt aus den Pflanzen gewonnen; naturidentische werden exakt nach dem Vorbild der Natur hergestellt. Werden bestimmte Inhaltsstoffe hervorgehoben, müssen diese den wesentlichen Teil der Duftkombination darstellen
Als Lösungsvermittler werden nur Ethanol, Dipropylenglykol, Propylenglykol oder Isopropanol akzeptiert. Diese müssen dem europäischen Arzneimittelrecht und/oder lebensmittelrechtlichen und/oder kosmetikrechtlichen Anforderungen entsprechen. Bei Aufgussmitteln zur Anwendung bei einer Kontakttemperatur von über
105 °C (Sauna) dürfen keine Emulgatoren enthalten sein. Duftstoffe zur Anwendung in Niedrigtemperaturbereichen bis 105 °C (Dampfbad) dürfen aus technischen Gründen Emulgatoren enthalten. Diese Emulgatoren müssen den lebensmittelrechtlichen und kosmetischen Richtlinien entsprechen.
Die Aufgussmittel müssen unter hygienischen und kontrollierten Bedingungen entsprechend den GMP-Regeln (good manufacturing practice) hergestellt werden. Die Herstellung ist vollständig zu dokumentieren.
Es muss eine vollständige Kennzeichnung der Inhaltsstoffe nach INCI (Kosmetikverordnung) erfolgen. Die Inhaltsbezeichnungen dürfen nicht irreführend sein.
Als Verpackung müssen die allgemein in der Kosmetik verwendeten Packmittel entsprechend der europäischen Kosmetikverordnung und den Vorschriften der LMBG (Lebensmittel- und Bedarfsständegesetz) eingesetzt werden. Die Verträglichkeit von Packmaterial und Inhalt muss gewährleistet sein. Die Packmittelauswahl und deren Gestaltung soll die besonderen Gegebenheiten bei einer Anwendung im Saunabereich berücksichtigen und eine sichere Handhabung gewährleisten. Es muss ein Dosiersystem zur Verfügung stehen. Jede Fertigpackung muss dauerhaft mit einer eindeutigen Chargenkennzeichnung und einer Aufbrauchempfehlung nach Anbruch versehen werden. Da es sich bei Sauna- und Dampfbad-Essenzen um brennbare Flüssigkeiten handelt, sind die erforderlichen Warnhinweise und Gefahrensymbole aufzubringen sowie die Lagerbedingungen zu kennzeichnen.
Als Verpackung müssen die allgemein in der Kosmetik verwendeten Packmittel entsprechend der europäischen Kosmetikverordnung und den Vorschriften der LMBG (Lebensmittel- und Bedarfsständegesetz) eingesetzt werden. Die Verträglichkeit von Packmaterial und Inhalt muss gewährleistet sein. Die Packmittelauswahl und deren Gestaltung soll die besonderen Gegebenheiten bei einer Anwendung im Saunabereich berücksichtigen und eine sichere Handhabung gewährleisten. Es muss ein Dosiersystem zur Verfügung stehen. Jede Fertigpackung muss dauerhaft mit einer eindeutigen Chargenkennzeichnung und einer Aufbrauchempfehlung nach Anbruch versehen werden. Da es sich bei Sauna- und Dampfbad-Essenzen um brennbare Flüssigkeiten handelt, sind die erforderlichen Warnhinweise und Gefahrensymbole aufzubringen sowie die Lagerbedingungen zu kennzeichnen.
Aufgussmittel mit dem Qualitätszeichen „GEPRÜFTE QUALITÄT Deutscher Sauna-Bund“ sollen Badbetreibern, Servicepersonal und Badegästen Sicherheit bei deren Auswahl und Anwendung geben. Aufgussmittel mit diesem Zeichen stehen für hohe Ansprüche an die Qualität der Inhaltsstoffe. Exakte Dosierangaben sollen einen sicheren Aufguss gewährleisten. Nur Produkte, die den strengen Kriterien genügen und durch ein unabhängiges Institut überprüft wurden, dürfen das Qualitätszeichen tragen.
Thorsten Kruse
0521/966 79-16
t.kruse@sauna-bund.de